Fährtenarbeit

"Bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen." Quelle: https://www.vdh.de

 

Auf natürlichem Untergrund (Wiese, Acker oder Waldboden), werden die Fährten entsprechend der Prüfungsstufen (IGP-1, IGP-2, IGP-3) gelegt. Diese unterscheiden sich sowohl in Länge der Fährte (300 - 600 Schritte), Anzahl der Winkel/Schenkel und in welchem Abstand die drei Gegenstände gelegt werden. Auch die Liegezeit (20 - 60 Minuten) bis die Fährte abgesucht wird, ist je nach Prüfungsstufe unterschiedlich.

Mit Ausnahme der IGP-1 (hier legt der Hundeführer selber und hat seine eigenen Gegenständegemäß Prüfungsordnung) handelt es sich um Fremdfährten, sprich ein Fährtenleger tritt die Fährte nach Vorgabe vom Leistungsrichter/ Fährtenbeauftragten. Auch die Gegenstände sind dem jeweiligen Prüfungshund fremd.